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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Impressum

 

 

IMPRESSUM

 

Stelp UG (haftungsbeschränkt)

Geschäftsführer Silas Söllner

Engelmatte 4a

D-79299 Wittnau

T: +49 -151-42476765

HRB 729929 Freiburg​

USt-IdNr. DE365454903

E-Mail: info@stelp.me

Bankverbindung:

IBAN: LT45 3250 0941 0731 5214

BIC: REVOLT21

 

Stand: 11.08.2025

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AGB

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

 

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen der Stelp® UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Stelp“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB („Kunden“). Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht adressiert; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

 

1.2 Startups sind Unternehmen, die fachliche Beratung, Coaching oder operative Unterstützung suchen. Experten sind natürliche oder juristische Personen, die entsprechende Beratungs‑ oder Unterstützungsleistungen anbieten. Projekt ist die inhaltlich und zeitlich definierte Zusammenarbeit zwischen Startup und Experte. Plattform meint die von Stelp bereitgestellte Infrastruktur/Prozesse zur Anbahnung und Koordination der Zusammenarbeit.

 

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Stelp ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Projekt‑/Leistungsbeschreibungen, Order Forms, Statements of Work – „SOW“) gehen diesen AGB vor.

 

1.4 Die Leistungen werden europaweit angeboten (EU/EWR sowie Schweiz), vorbehaltlich rechtlicher oder sanktionsrechtlicher Beschränkungen.

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2. Vertragsgegenstand

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2.1 Stelp erbringt Vermittlungs‑, Matching‑ und Koordinationsleistungen zwischen Startups und Experten sowie, je nach Vereinbarung, Projektmanagement‑/Qualitätssicherungsleistungen („Leistungen“). Stelp schuldet keine werkvertraglichen Erfolgsergebnisse, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall vereinbart.

 

2.2 Die fachliche Leistung gegenüber dem Startup wird grundsätzlich vom jeweiligen Experten erbracht. Zwischen Startup und Experte kommt hierfür ein separater Vertrag zustande (z. B. SOW oder Dienstvertrag). Zusätzlich kann Stelp Rahmen‑ oder Einzelverträge sowohl mit Startups als auch mit Experten schließen, um Vermittlung, Koordination, Vergütungsläufe und Qualitätsstandards zu regeln.

 

2.3 Stelp ist nicht Partei des Leistungs‑/Ergebnisvertrags zwischen Startup und Experte, es sei denn, Stelp wird dies ausdrücklich im Einzelfall. Stelp haftet nicht für die Vertragserfüllung zwischen Startup und Experte (siehe Ziff. 14), bleibt jedoch für eigene Pflichten verantwortlich.

 

2.4 Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Leistungen. Eine Eingliederung der Experten in die Arbeitsorganisation des Startups ist zu vermeiden; Weisungen erteilt der Experte eigenverantwortlich. Etwaige gesetzliche Vorgaben (z. B. Scheinselbständigkeit) sind von den Parteien zu beachten.

 

3. Registrierung und Vertretungsberechtigung

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3.1 Für die Nutzung der Plattform/Leistungen kann eine Registrierung erforderlich sein. Der Kunde versichert, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.

 

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die handelnden Personen vertretungs‑ und zeichnungsberechtigt sind.

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4. Zustandekommen von Projekten; Prozesse

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4.1 Der Kunde übermittelt ein Briefing (Ziele, Inhalte, Zeitplan, Budgetrahmen). Stelp schlägt geeignete Experten/Teams vor (Matching).

 

4.2 Kommt es zur Einigung, wird das Projekt in einer Order Form/SOW konkretisiert (Leistungsinhalt, Laufzeit, Verfügbarkeit, Deliverables, Preise, Zahlungsplan, Ansprechpartner, Kommunikationswege).

 

4.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn Stelp die Order Form/SOW in Textform bestätigt oder mit der Leistungsausführung beginnt.

 

4.4 Zeit‑ und Ressourcenpläne sind Planwerte; Meilensteine und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich so bezeichnet.

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5. Rollen und Mitwirkungspflichten

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5.1 Stelp übernimmt Matching, Onboarding, Koordination, Qualitätssicherung im vereinbarten Umfang sowie Abrechnung/Payment‑Flows nach Maßgabe der SOW.

 

5.2 Startup stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereit, sorgt für Datensicherheit in seinen Systemen und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen.

 

5.3 Experte erbringt die fachliche Leistung eigenverantwortlich und gewährleistet die Einhaltung der in der SOW vereinbarten Qualitätsstandards sowie etwaiger berufs‑ oder standesrechtlicher Vorgaben.

 

5.4 Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Startups/Experten verlängern Fristen angemessen und berechtigen Stelp zur Anpassung des Zeit‑ und Vergütungsplans..

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6. Vergütung, Preise, Abrechnung, Zahlungen

 

6.1 Die Vergütung für Stelp‑Leistungen und ggf. die Abwicklungsvergütung (z. B. Vermittlungs‑/Service Fee, Projektmanagement‑Fee) ergeben sich aus der Order Form/SOW. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

 

6.2 Sofern in der Order Form nicht anders vorgesehen, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Banküberweisung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsziel‑ und Skontovereinbarungen bedürfen der Textform.

 

6.3 Stelp kann Voraus‑/Abschlagszahlungen verlangen. Bei Auslandsüberweisungen trägt der Kunde Transfer‑/Bankgebühren..

 

6.4 Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden – sofern angefallen und vereinbart – nach Nachweis zusätzlich erstattet.

 

6.5 Steuerliche Behandlung (B2B, grenzüberschreitend): Der Leistungsort und die Steuerschuld richten sich nach den anwendbaren Steuervorschriften. Soweit einschlägig, kommt das Reverse‑Charge‑Verfahren zur Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet, seine USt‑IdNr. mitzuteilen und Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

 

6.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Stelp kann die weitere Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Mahnkosten können pauschal berechnet werden.

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7. Nichtumgehung; Direktbeauftragung

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7.1 Der Kunde und die über Stelp vermittelten Experten verpflichten sich, keine Umgehung der Stelp‑Vergütung zu veranlassen. Ohne vorherige Zustimmung von Stelp dürfen Startups und Experten für die Dauer von 12 Monaten ab Ende des letzten gemeinsamen Projekts keine Verträge über gleichartige Leistungen zueinander abschließen, die unter Umgehung der Stelp‑Vergütung erfolgen.

 

7.2 Im Fall eines Verstoßes ist eine angemessene Vertragsstrafe verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

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8. Termine, Verschiebung, Stornierung

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8.1 Stornierungen/Verschiebungen durch den Kunden bedürfen der Textform. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Pauschalen bezogen auf den Netto‑Projektwert:

 

  • bis 14 Kalendertage vor Start: kostenfrei;

  • 13 bis 7 Kalendertage: 30 %;

  • 6 bis 1 Kalendertag(e): 70 %;

  • am Starttag/No‑Show: 100 %.
    Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

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8.2 Gesetzliche Rücktritts‑/Kündigungsrechte bleiben unberührt.

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9. Leistungsänderungen (Change Requests)

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9.1 Änderungswünsche sind Stelp in Textform mitzuteilen. Stelp prüft den Einfluss auf Aufwand, Termine und Vergütung und unterbreitet ein Angebot. Änderungen werden erst mit Bestätigung verbindlich.

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10. Vertraulichkeit

 

10.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Dies gilt auch für die eingebundenen Experten.

 

10.2 Ausgenommen sind Informationen, die (i) ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt sind, (ii) bereits rechtmäßig bekannt waren, (iii) unabhängig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund gesetzlicher/behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

 

10.3 Diese Verpflichtungen gelten für 3 Jahre nach Vertragsende fort.

 

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11. Datenschutz

 

11.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze (insb. DSGVO). Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Stelp ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Stelp.

 

11.2 Soweit Stelp im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vorab eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV/DPA). Ohne solche Vereinbarung erbringt Stelp keine Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter.

 

11.3 Stelp darf Nutzungsdaten in anonymisierter/aggregierter Form zur Qualitätsverbesserung, Statistik und Weiterentwicklung der Leistungen verwenden.

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12. Rechte an Arbeitsergebnissen, Referenzen

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12.1 Rechte an Arbeitsergebnissen aus Projekten werden – soweit zwischen Startup und Experte vereinbart – vom Experten an das Startup übertragen bzw. lizenziert. Stelp erwirbt hieran keine Rechte, außer soweit zur Vertragsdurchführung erforderlich.

 

12.2 Vorbestehende Rechte (Know‑how, Tools, Templates) verbleiben beim jeweils Berechtigten; Nutzungsrechte werden in dem für das Projekt erforderlichen Umfang eingeräumt.

 

12.3 Stelp darf den Kunden (Name/Logo) als Referenz in angemessenem Umfang nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

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13. Gewährleistung

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13.1 Stelp erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

 

13.2 Für die Leistungen der Experten gegenüber dem Startup haftet und gewährleistet ausschließlich der jeweilige Experte gemäß dessen Vereinbarung mit dem Startup.

 

 

14. Haftung

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14.1 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Stelp unbeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Stelp nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

 

14.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.

 

14.3 Die Haftung von Stelp ist – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – der Höhe nach auf 100 % der im jeweiligen Projektjahr vom Kunden an Stelp gezahlten Vergütung begrenzt.

 

14.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei gesetzlich zwingender Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) und nicht für Übernahmen ausdrücklicher Garantien.

 

14.5 Stelp haftet nicht für Pflichtverletzungen des Experten aus dessen Vertragsverhältnis mit dem Startup.

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15. Freistellung

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Der Kunde stellt Stelp von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechts‑ oder vertragswidrigen Nutzung der Leistungen des Kunden resultieren, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten.

 

 

16. Compliance, Sanktionen, Exportkontrolle

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Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Gesetze, insbesondere Anti‑Korruptions‑, Kartell‑, Geldwäsche‑ und Sanktionsvorschriften sowie Exportkontrollrecht. Stelp kann Leistungen verweigern, wenn rechtliche Risiken bestehen.

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17. Laufzeit und Kündigung

 

17.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag über die Nutzung der Leistungen von Stelp als Rahmenvertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

 

17.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Vertragsverstößen, Zahlungsverzug über mehr als 30 Tage, Insolvenzantrag oder nachhaltiger Verletzung von Compliance‑Pflichten.

 

17.3 Bereits bestätigte SOWs/Order Forms bleiben von einer Kündigung unberührt, sofern nicht die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung dieser Einzelvereinbarungen vorliegen.

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18. Höhere Gewalt

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Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Ereignissen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Netzen/Drittsystemen). Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

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19. Subunternehmer

 

Stelp darf sich Subunternehmern/Erfüllungsgehilfen bedienen. Stelp bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Pflichten verantwortlich.

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20. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

 

20.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

20.2 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten/übertragen werden; § 354a HGB bleibt unberührt.

 

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21. Mitteilungen, Form

 

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen sind mindestens in Textform (z. B. E‑Mail) abzugeben, soweit nicht Schriftform vereinbart ist.

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22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache

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22.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG).

 

22.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Stelp.

 

22.3 Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen lediglich der Information.

 

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23. Schlussbestimmungen

 

23.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

23.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.

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